Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DEG Deutsche Energiegemeinschaft GmbH für die über fertigmeldung24.de angebotenen Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die von der DEG Deutsche Energiegemeinschaft GmbH, Am Tabakquartier 62, 28197 Bremen (nachfolgend „DEG") über das Portal fertigmeldung24.de angebotenen Leistungen.
(2) Auftraggeber können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Der Auftraggeber gibt bei der Beauftragung an, in welcher Eigenschaft er handelt. Wo diese Bedingungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterscheiden, ist diese Angabe maßgeblich.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn DEG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) DEG übernimmt gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber die Anmeldung und, nach Errichtung der Anlage, die Fertigmeldung und Inbetriebsetzungsanzeige der im Auftrag bezeichneten Erzeugungs- und Verbrauchsanlage. Die technische Verantwortung im Sinne der Netzanschlussregeln trägt die bei DEG eingetragene Elektrofachkraft.
(2) Auf gesonderte Beauftragung übernimmt DEG zusätzlich die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Diese Leistung wird erst nach erfolgter Fertigmeldung ausgeführt.
(3) Nicht Gegenstand des Vertrages sind: die Planung, Lieferung und Errichtung der Anlage, die Elektroinstallation, die Beschaffung des Zählerschranks und seiner Bauteile, der Zählerwechsel, Arbeiten am Hausanschluss sowie die Beantragung von Fördermitteln.
(4) DEG schuldet die ordnungsgemäße Einreichung der Meldungen, nicht deren Genehmigung. Entscheidungen des Netzbetreibers, der Bundesnetzagentur und des Messstellenbetreibers liegen außerhalb des Einflussbereichs von DEG.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Leistungen im Portal ist kein bindendes Angebot.
(2) Mit dem Absenden des ausgefüllten Auftrags gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch DEG zustande, spätestens mit dem Beginn der Leistungserbringung.
(3) DEG kann den Auftrag ablehnen, insbesondere wenn die Anlage nach den Angaben des Auftraggebers einen Sonderfall darstellt, der über den angebotenen Leistungsumfang hinausgeht. Eine bereits geleistete Zahlung wird in diesem Fall vollständig erstattet.
§ 4 Vergütung und Vorkasse
(1) Die Vergütung beträgt 200,00 € netto für die An- und Fertigmeldung beim Netzbetreiber und 50,00 € netto für die Marktstammdatenregistrierung. Es kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
(2) DEG arbeitet ausschließlich gegen Vorkasse. Die Vergütung ist vor Beginn der Leistungserbringung vollständig zu zahlen. Vor Zahlungseingang wird DEG nicht tätig.
(3) Die Zahlung erfolgt über den im Portal angebotenen Zahlungsdienstleister.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt DEG alle für die Meldungen erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Daten des Anlagenbetreibers, die Anlagentechnik einschließlich Stringbelegung, die Angaben zum Messkonzept sowie die vom Anlagenbetreiber unterschriebene Vollmacht.
(2) Ist der Auftraggeber nicht selbst Anlagenbetreiber, versichert er, zur Weitergabe der personenbezogenen Daten des Anlagenbetreibers an DEG, den Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur berechtigt zu sein und den Anlagenbetreiber hierüber informiert zu haben.
(3) Der Auftraggeber führt die Elektroinstallation nach den von DEG bereitgestellten Installationsvorgaben („Kompasslinie") aus. Diese werden ihm unmittelbar nach Zahlungseingang im Portal zur Verfügung gestellt.
(4) Für die Fertigmeldung lädt der Auftraggeber die im Portal aufgeführten Fotos des fertiggestellten Zählerplatzes hoch und bestätigt die Kompass-Checkliste.
(5) Verzögerungen, die auf unvollständige, verspätete oder unrichtige Mitwirkung zurückgehen, hat DEG nicht zu vertreten.
§ 6 Technische Freigabe vor der Fertigmeldung
(1) DEG gibt die Fertigmeldung und Inbetriebsetzungsanzeige erst frei, wenn die eingereichten Fotos die Übereinstimmung der Installation mit den Installationsvorgaben belegen.
(2) Ergeben die Fotos Abweichungen, teilt DEG dem Auftraggeber mit, was nachzubessern ist. Die Nachbesserung und die erneute Einreichung von Fotos sind für den Auftraggeber kostenfrei.
(3) Beseitigt der Auftraggeber die mitgeteilten Abweichungen nicht, bleibt der Vergütungsanspruch für die bereits erbrachte Anmeldung bestehen.
§ 7 Vollmacht
(1) Der Auftraggeber legt DEG eine vom Anlagenbetreiber unterschriebene Vollmacht vor, die DEG zur Vertretung gegenüber Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Bundesnetzagentur berechtigt.
(2) Der Auftrag kann vor Vorlage der Vollmacht abgesendet und bezahlt werden. DEG beginnt mit der Anmeldung erst, sobald die unterschriebene Vollmacht vorliegt.
§ 8 Leistungszeit
DEG reicht die Anmeldung nach Zahlungseingang und Vorliegen aller erforderlichen Angaben und der Vollmacht unverzüglich beim Netzbetreiber ein, die Fertigmeldung entsprechend nach erteilter technischer Freigabe. Die Bearbeitungsdauer beim Netzbetreiber richtet sich nach dessen Verfahren.
§ 9 Haftung
(1) DEG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) DEG haftet nicht für Schäden, die auf einer nicht den Installationsvorgaben entsprechenden Elektroinstallation, auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers oder auf Entscheidungen des Netzbetreibers beruhen.
§ 10 Kündigung und Erstattung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
(2) Bei Kündigung vor Einreichung der Anmeldung erstattet DEG die geleistete Zahlung abzüglich eines Betrages für bereits erbrachte Leistungen. Nach Einreichung der Anmeldung besteht für diese Leistung kein Erstattungsanspruch.
(3) War die Marktstammdatenregistrierung mitbeauftragt und noch nicht ausgeführt, wird der darauf entfallende Anteil in voller Höhe erstattet.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 11 Datenschutz
DEG verarbeitet personenbezogene Daten nach den Angaben in der Datenschutzerklärung. Die Weitergabe an Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Bundesnetzagentur ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bremen.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. DEG ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Stand: 10. August 2026